Fachgebiete


Im Folgenden können Sie sich einen Überblick über meine Tätigkeitsfelder verschaffen.
  • Urheberrecht/Film- und Fotorecht

    Das Urheberrecht gewinnt im heutigen Zeitalter zunehmend an Bedeutung und wirft im Alltag von Verwertern und Rechteinhabern zahlreiche Fragen und Interessenkonflikte auf. Für Fotograf:innen, Filmproduzent:innen und andere Kreativschaffende ist die Verteidigung ihrer Rechte gegen unberechtigte Nutzungen durch Dritte ebenso wichtig, wie die Beachtung der Rechte Dritter im Rahmen der eigenen Werkschöpfung.

    Durch professionelle Beratung und interessengerechte Vertragserstellung lassen sich rechtliche Nachteile oder Rechtsstreitigkeiten oft schon im Vorfeld vermeiden. Werden Ihre Rechte bereits verletzt oder werden Sie wegen beanspruchter Rechte Dritter angegriffen, unterstütze ich Sie bei der effizienten, zielgerichteten Verteidigung und Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

    In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Prüfung von Urheber- und Leistungsschutzansprüchen
    • Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
    • Vertragsgestaltung (z.B. Lizenz-, Model-, Regisseur-, Autorenverträge)
    • Verteidigung von Urheberpersönlichkeitsrechten (z.B. Urhebernennungsrecht)
    • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren
    • Verteidigung gegen Abmahnungen
    • Urheberrechtliche Gutachten
    • Vertretung bei Vertrags- und Vergleichsverhandlungen
  • Kunst- und Kulturrecht

    Der Begriff Kunstrecht im engeren Sinne umfasst sämtliche Rechtsbereiche, die im Kunst- und Antiquitätenhandel eine vorrangige Rolle spielen. Hierzu gehören neben dem Urheberrecht, das Kaufrecht, Kulturgüterschutzrecht, Eigentumsfragen und das Recht der Verwertungsgesellschaften. Häufig sind auch steuer-, vereins-, transport- oder versicherungsrechtliche Fragen zu klären.

    In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Vertragsgestaltung (z.B. Ausstellungs-, Künstler-, Kunstkauf-, Leasingverträge)
    • Erstellen von AGB oder Versteigerungsbedingungen
    • Prüfung einschlägiger Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter und Kunstgegenstände
    • Eigentumsrechtliche Gutachten
    • Klärung von Restitutionsfragen
    • Durchsetzung von Herausgabeansprüchen
    • Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen
    • Verfassen von Vereinssatzungen
    • Prüfung von Folgerechtsansprüchen
    • Umfassende Beratung und rechtliche Begleitung von Ausstellungs- oder Projektvorhaben
  • Designrecht

    In der Mode- und Werbebranche spielt der Schutz von Konzepten, Designs und Logos eine wichtige Rolle. Trifft man vor der Präsentation und Übergabe von ungeschützten Konzepten vertragliche Regelungen zu Nutzungsbedingungen und Verschwiegenheitspflichten, verhindert dies eine ungewollte Übernahme durch den Vertragspartner. Anderenfalls ist ein gesetzlicher Schutz nicht immer gegeben, da das Urhebergesetz Ideen ebenso wie industrielle Designs, die unterhalb der erforderlichen schöpferischen Höhe liegen, nicht schützt. Bei der Erstellung und Umsetzung von Werbe- und Designkonzepten sind geistige Schutzrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter ebenso zu beachten wie wettbewerbsrechtliche Regelungen. Zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden sollte die Haftungsverteilung und Verantwortung zur Rechteklärung klar definiert sein.

    In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Vertragsgestaltung (z.B. Agenturverträge, Lizenzverträge, AGB)
    • Non-Disclosure Agreement/Verschwiegenheitsvereinbarung
    • Letter of Intent
    • Umfassende rechtliche Beratung zu Werbekampagnen
    • Rechtsberatung zu Social Network und Internet Marketing
    • Prüfung von Referenzangaben auf Rechtmäßigkeit
    • Geltendmachung von marken-, urheber-, wettbewerbs- oder geschmacksmusterrechtlichen Ansprüchen
    • Geschmacksmusteranmeldung
  • Musikrecht

    Die Musikbranche sieht sich im Zeitalter des Internets mit zunehmenden Herausforderungen und Neuerungen im Bereich des Urheberrechts konfrontiert. Während Angemessenheit und Praktikabilität der aktuellen Gesetze kontrovers diskutiert werden, dienen sie dennoch in vielen Fällen erfolgreich dem Schutz und den Interessen der einzelnen Musikurheber oder Leistungsschutzrechteinhaber. Insbesondere Musiker:innen, Komponierende, Produzent:innen und ausübende Künstler:innen sind gut beraten, wenn sie sich über ihre Rechte ausreichend informieren und diese erforderlichenfalls anwaltlich wahrnehmen lassen. Fair verhandelte Verträge und ihre Einhaltung sind die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Musikindustrie, Verwertern und Urhebern.

    In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Vertragsgestaltung (z.B. Lizenz-, Label-, Produzenten-, Künstler-, Musikverlags-, Gastspielverträge)
    • Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung musikalischer Werke
    • Abmahnung wegen unberechtigter Nutzung von Tonaufnahmen
    • Geltendmachung von Auskunfts- und Vergütungsansprüchen gegenüber Musikverlag, Label oder sonstigen Verwertern
    • gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
    • Vereinbarungen zur Gründung einer Band
    • Rechtliche Beratung bei Bandauflösung
    • Beratung in sämtlichen GEMA-Angelegenheiten
  • Markenrecht

    Marken- und Geschäftszeichen stehen als Herkunftsnachweise für Produkte und Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens. Die Kundschaft verbindet das Zeichen mit bekannten Qualitätsstandards oder Merkmalen des Anbieters, wodurch Kundenbindung und Wiedererkennbarkeit gefördert werden. Deshalb schützt das Markengesetz eingetragene Marken und benutzte Geschäftsbezeichnungen gegen Nachahmung und Übernahme durch andere Marktteilnehmer, wenn damit eine Verwechslungsgefahr einhergeht. Als Marke können übliche Unternehmenszeichen, wie Logos und Namen (Bild-, Wort- oder Wort-Bildmarke), aber auch dreidimensionale Formen (dreidimensionale Marke) oder Klangbilder (Hörmarke) eingetragen werden.

    In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Markenkollisionsrecherchen
    • Anmeldung von europäischen Gemeinschaftsmarken
    • Anmeldung nationaler Marken beim DPMA
    • Markenverteidigung
    • Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen
    • Titelschutzanzeigen
    • Marken- und namensrechtliche Stellungnahmen
  • Presserecht/ Bildnis- und Persönlichkeitsrechte

    Wird ein Unternehmen oder eine Person in der Presse negativ dargestellt, kann dies neben der rufschädigenden Wirkung auch negative Auswirkungen auf weitere persönliche oder geschäftliche Interessen haben. Gegen nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen oder die unerlaubte Nutzung von Bildnissen können Betroffene in der Regel erfolgreich vorgehen. Bei kritischen Meinungsäußerungen hat jedoch stets eine Abwägung mit den Interessen des Berichtenden, dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit stattzufinden. Prominente müssen, soweit sie im Interesse der Öffentlichkeit stehen, die Verbreitung von Fotoaufnahmen und auch Berichterstattungen aus ihrem privaten Leben in gewissem Umfang akzeptieren. Eine ungenehmigte Verwendung von Bildnissen für fremde Werbezwecke ist hingegen grundsätzlich nicht erlaubt, so dass Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche daraus resultieren.

    In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Geltendmachung presserechtlicher Gegendarstellungs-, Berichtigungs- und Unterlassungsansprüche
    • Abmahnung wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild
    • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren
    • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
    • Erstellung und Prüfung von Interview-Verträgen
    • Prüfung von Impressumspflichten
  • Wettbewerbsrecht
    Durch unlautere Geschäftspraktiken, Missachtung von geltendem Recht oder gezielte Beeinträchtigungen von Konkurrenzunternehmen können sich Marktteilnehmer einen unberechtigten Vorteil verschaffen. Das Wettbewerbsrecht bietet konkurrierenden Unternehmen rechtliche Grundlagen, um gegen solche Verhaltensweisen vorzugehen. Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen des UWG ist regelmäßig eine zeitnahe Reaktion auf wettbewerbswidriges Verhalten geboten.
    Um sich selbst vor kostspieligen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu schützen, sollten Webseiten, Werbemaßnahmen und Unternehmensauftritt im Zweifel rechtzeitig auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüft werden.In diesem Bereich biete ich u.a. folgende Serviceleistungen an:

    • Ausspruch und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
    • Rechtmäßigkeitsprüfung von Werbematerialien, Webauftritt und Referenzangaben
    • Gutachten zu wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz
    • Beratung zu Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes
    • Hinterlegung von Schutzschriften
    • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren